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    Homöopathie

    Die Homöopathie wurde von Samuel Hahnemann (1755-1843) begründet. Sie ist eine ärztliche Therapieform mit Einzelarzneien, welche am gesunden Menschen geprüft wurden und in potenzierter Form nach dem Ähnlichkeitsgesetz verordnet werden.

    Die Anamnese

    Der homöopathische Arzt versucht, den kranken Menschen in seiner Gesamtheit zu erfassen und ihn so weit wie möglich in all seinen Eigenheiten zu verstehen und damit seine Erkrankung in einen persönlichen Zusammenhang zu bringen.

    Ein ausführliches Gespräch (Erstanamnese) ist dafür notwendig. Dabei wird nicht nur über die Krankheitssymptome gesprochen, es wird auf die gesamte derzeitige Lebenssituation und natürlich auch auf die Vergangenheit eingegangen. Eine Erstanamnese dauert meist etwa eine Stunde, manchmal auch länger.

    Dazu kommen die Wahrnehmungen und Beobachtungen und die körperliche Untersuchung vervollständigt das Bild.

    Die individuelle Mittelwahl

    Keine Krankheit gleicht einer anderen, deshalb wird in jedem Krankheitsfall das geeignete homöopathische Arzneimittel nach dem Ähnlichkeitsgesetz individuell für den Patienten gewählt. Ausschlaggebend sind die spezifischen Symptome und die Persönlichkeitsmerkmale des Erkrankten, die in der oben beschriebenen Erstanamnese erhoben werden.

    Akutmittel

    Für bewährte Indikationen gibt es natürlich auch Akutmittel die rasch wirken und auch bei akuten Erkrankungen eine sanfte Heilung möglich machen.

    Verlauf

    Da jeder Mensch individuell auf homöopathische Arzneien reagiert ist es notwendig, in den ersten Tagen nach der Einnahme engen Kontakt mit seinem behandelnden Arzt zu halten! Normalerweise geschieht dies in Form von Telefonaten. Wenn die Arznei ihre Wirkung entfaltet hat und der Körper in fortgeschrittener Heilung bzw. geheilt ist, ist dies natürlich nicht mehr von Nöten. Ein feines Nachjustieren seitens des Arztes kann aber immer wieder notwendig sein. Folgeanamnesen dienen der Therapie und Verlaufskontrolle und sind meist nicht mehr so Zeitaufwändg wie die Erstanamnese.

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