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    Führerscheinuntersuchung

    Als sachverständiger Arzt für Allgemeinmedizin gemäß § 34 Führerscheingesetz (FSG) führen wir Untersuchungen zur Erlangung einer Lenkerberechtigung durch.

    Ein amtlicher Lichtbildausweis ist zur Untersuchung mitzubringen, sollten Sie bereits einen Führerschein besitzen diesen.

    • Führerschein oder
    • Reisepaß oder
    • Rot-Weiß-Rot Card oder
    • Personalausweis

    Bitte bringen Sie zur Untersuchung aktuelle ärztliche Befunde mit.

    Für alle "großen Klassen" (Gruppe 2: C,D): Sollten Sie Brillen/Kontaktlinsen tragen benötigen wir den letzten augenärztlichen Befund oder das letzte Brillen-Rezept oder eine aktuelle Brillensträkenbestimmung von Ihrem Optiker (nicht älter als 6 Monate).

    Sollten Sie einen Führerschein der Klasse D (Bus) erwerben wollen, ist es sinnvoll vor der ärztlichen Untersuchung das notwendige verkehrspsychologische Screening durchführen zu lassen und mit positivem Gutachten zu uns zu kommen.

    Wenn einer der Folgenden Punkte auf Sie zutrifft werden Sie in weiterer Folge zum Amtsarzt gehen müssen (Liste ist nur exemplarisch und nicht vollständig!):

    • chronischen Krankheiten z.B. Diabetes mellitus, Herzschrittmacher, Epilepsie, Suchterkrankungen.
    • Einäugigkeit oder "funktionelle" Einäugigkeit.
    • Führerschein der aufgrund gesundheitlicher Gründe eine beschränkte Gültigkeitsdauer aufweist. (Füherscheincode 104)
    • Wenn der Führerschein seit der letzten Untersuchung einmal entzogen wurde.
    • Negatives verkehrspsychologisches Screening bei Antrag für Klasse D (Bus).

    Bei Personen die in den letzten 5 Jahren regelmäßig bei mir in Behandlung waren kann die Führerscheinuntersuchung nicht in unserer Ordination
    durchgeführt werden.

    Das Honorar richtet sich nach dem Führerscheingesetz:

    § 23. (1) Für ein ärztliches Gutachten gemäß § 8 Abs. 1 FSG sind vom zu Untersuchenden dem sachverständigen Arzt zu zahlen:

    1. von einem Bewerber um eine Lenkberechtigung der Gruppe 1 35 Euro

    2. von einem Bewerber um eine Lenkberechtigung der Gruppe 2 50 Euro,

    wobei in diesem Betrag die Untersuchung für die Gruppe 1 enthalten ist

    3. für Wiederholungsuntersuchungen 30 Euro

    Wird eine Person gemäß § 22 Abs. 4 dem Amtsarzt zugewiesen, so gebühren dem sachverständigen Arzt nur 50 vH des oben angeführten Honorars.

    Hauptplatz 16, A-4240 Freistadt +43 (7942) 72922 office@praxis-freistadt.at Anmeldung Mo-Mi & Fr: 9-12 Uhr